Die unverzichtbare Grundlage
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter, wenn durch Ihr Fahrzeug ein versicherter Schaden entsteht. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab.
- Personenschäden
- Sachschäden an fremdem Eigentum
- Versicherte Vermögensschäden
Schäden am eigenen Fahrzeug sind darüber grundsätzlich nicht abgesichert.